ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Masterpack Packaging Solutions GmbH

Kalkofenweg 5 | A-6840 Götzis | +43 5523 216 90 | office@masterpack.cc

Firmenbuchnummer: FN 568231 i

 

 

1.      GELTUNGSBEREICH


1.1    Die Masterpack Packaging Solutions GmbH (im Folgenden „Masterpack“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der

nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Masterpack und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

1.2    Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Masterpack sie schriftlich bestätigt.

 

1.3    Die Angebote der Masterpack sind freibleibend und unverbindlich.

 

1.4    Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

 

 

 

2.      PREISANGEBOTE

 

2.1    Die im Angebot der Masterpack genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten

unverändert bleiben. Diese werden als Fixpreise vereinbart, soweit nicht wesentliche Änderungen der Auftragsdaten eintreten.

 

2.2    Alle Preisangebote und bestätigen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer. Die Preise der Masterpack gelten ab Werk.

 

2.3    Nicht verbindlich sind die Preise der Auftragsbestätigung im Falle bei Änderungen der Rohstoffpreise, Lohn- oder Betriebskosten, behördlich

genehmigte Preisänderungen und somit für alle im Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht durchgeführten Lieferungen neu festzusetzen. Lieferungen an den definierten Empfangsort basieren auf der kostengünstigsten Versandmöglichkeit. Die Preise gelten nur bei Abnahme der bestellten Ware in einem Posten. Wird diese zum vereinbarten Termin nicht abgenommen, so ist die Masterpack berechtigt, zu fakturieren und die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern. Bei erschwerter Zufahrt, verzögerter Annahme durch den Auftraggeber oder einer speziellen Versandvorschrift des Kunden gehen daraus resultierte Mehrkosten zu Lasten des Käufers. Paletten oder sonstige Transporthilfsmittel werden ausgetauscht oder zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

 

2.4    Generell gelten Preisangebote als unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird.

 

2.5    Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber (z. B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch

verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als solche nachträglichen Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die wegen geringfügiger Abweichung von der vereinbarten Vorlage verlangt werden. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

 

2.6    Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Gut zum Druck oder Probemuster werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und

sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle Sonderwünsche, wie z. B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum der Masterpack und gehen erst mit Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über. Diese werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.

 

 

 

3.      ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

3.1    Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer und allfällige Versandkosten) ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum

ohne jeglichen Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 6%-Punkten über dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Es werden nur Zahlungen anerkannt, die an die jeweils angeführte Zahlstelle geleitet werden.

 

3.2    Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des

Rechnungsbetrages.

 

 

 

4.      ZAHLUNGSVERZUG

 

4.1    Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht

Masterpack das Recht zu, die Sicherstellung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Weiters hat Masterpack das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware vor Zahlungseingang zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen Masterpack auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

 

 

5.      LIEFERZEIT

 

5.1    Wir sind stets bemüht die Lieferzeiten so kurz wie möglich zu halten. Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine. Angegebene

Liefertermine beginnen erst nach Auftragsklarheit und nach Freigabe aller Probemuster oder Korrekturabzügen (Gut zum Druck) durch den Auftraggeber. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Korrekturabzügen, Andrucken oder Probemustern durch den Auftraggeber wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen. Der Korrekturabzug oder das Probemuster muss vom Auftraggeber bestätigt werden. Bei Änderungen des Auftragsinhalts beginnt die Lieferfrist neu zu laufen.

 

5.2    Ereignisse höherer Gewalt verlängert die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Energie- und

Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und unvorhersehbaren Liefererschwernissen. Masterpack wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich benachrichtigen.

 

 

 

6.      MASSE / TOLERANZEN / ABWEICHUNGEN

 

6.1    Bei allen Verpackungen aus Wellpappe und Kartonagen gilt, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde, die Innendimensionen (in der

Reihenfolge: Länge x Breite x Höhe). Bei Wellpappe Tafelmaterial bezieht sich das erste Maß jeweils auf den Wellenlauf. Die Maße werden in Millimetern festgelegt. Geringfügige Abweichungen in den Abmessungen, die durch die Eigenart des Materials und dessen Vereinbarung eintreten, können nicht zum Anlass einer Beanstandung gemacht werden. 

 

6.2    Für geringe Abweichungen in Farbe und Beschaffenheit der Ware, in Klebung, Heftung, Druck sowie für branchenübliche Gewichtsunterschiede

bis zu 5% nach oben und unten wird keine Haftung übernommen. Für Abweichungen, die auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Für die Beurteilung von Mängeln kommst es dabei nicht auf die einzelnen Stücke, Rollen, Rollenteile, Bogen, Pakete oder Ballen an, maßgebend ist vielmehr der Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, auch wenn sich die Mängelrüge auf Abweichungen im Maß, im Gewicht oder in der Menge bezieht.


Wir behalten uns ferner nachstehende Mehr- oder Minderlieferungen vor:

bis zu 500 Stück 50%
bis zu 3.000 Stück 25%
über 3.000 Stück 15%

 

Der vom Auftraggeber unterschriebene Korrekturabzug (Gut zum Druck) oder Probemuster ist verbindlich. Die branchenüblichen Toleranzen für Masse, Farbe, Ausführung und Material bleiben ausdrücklich vorbehalten. Je nach Produkt können die Mengenabweichungen von der Auftragsmenge zur Liefermenge stark variieren. Bei Kleinmengen kann dies bis zu 50% betragen.
 
Wir behalten uns ferner nachstehende Mehr- oder Minderlieferungen vor:

bis zu 10.000 Stück 50%
bis zu 30.000 Stück 25%
über 30.000 Stück 15%

 

Dem Käufer wird die tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung gestellt.
Für geringfügige Zählfehler und Sortiermängel haften wir nicht.
 
 

 

7.      MÄNGELRÜGE

 

7.1    Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort vom Käufer zu untersuchen. Beanstandungen (Mängelrügen) wegen

offensichtlicher Mängel sind binnen 5 Werktagen nach Eintreffen am Bestimmungsort dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten, nach erlangen der Ware geltend gemacht werden. Bei mangelhafter Lieferung hat Masterpack wahlweise das Recht, eine Reduktion des Kaufpreises, die Lieferung einer mangelfreien Ware oder den Rücktritt vom Vertrag zu wählen.

 

 

 

8.      PRODUKTHAFTUNG

 

8.1    Eine Ersatzpflicht für Schäden beim Käufer oder Dritten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung ist Dritten zu

überbinden. Vom Auftraggeber sind vor allem auch im Sinne des Produkthaftungsgesetzes bei der Lagerung, Behandlung und Anwendung (Umgebungstemperatur, Feuchtigkeit, Nässe) der von Masterpack gelieferten Ware deren spezifische Eigenschaften zu berücksichtigen. Direkte und indirekte Schäden aufgrund eines fehlerhaften Produktes werden ausdrücklich wegbedungen und können vom Auftraggeber nicht geltend gemacht werden.

 

 

 

9.      URHEBERRECHT / PATENT- UND MUSTERRECHTLICHE HAFTUNG

 

9.1    Der Auftraggeber ist verpflichtet, Masterpack gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten,

Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.

 

9.2    Skizzen, Werkzeuge, Schablonen, Klischees, Stanzplatten und dergleichen bleiben trotz anteiliger gesonderter Verrechnung im Eigentum von

Masterpack.

 

9.3    Befreiung von der Lieferpflicht und Lieferverzug. Die Verpflichtung zur Lieferung sowie zur Erhaltung der Lieferfrist wird durch alle

außergewöhnlichen und von Masterpack nicht zu vertretenden Umstände, die eine erhebliche Betriebsstörung verursacht oder die Absendung der Ware unmöglich gemacht haben, aufgehoben.
Bereits erzeugte Waren kann Masterpack bei Unmöglichkeit der Absendung oder Nichtlieferung wegen Zahlungsverzuges auf Rechnung und Gefahr des Käufers einlagern. Die Ware wird in diesem Fall dem Auftraggeber als geliefert in Rechnung gestellt und wird zur Zahlung fällig. Ist Masterpack mit der Lieferung in Verzug, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

 

 

 

10.    EIGENTUMSVORBEHALT

 

10.1  Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung Eigentum der Masterpack.

 


 

11.    VERPACKUNGSVERORDNUNG / ENTPFLICHTUNG

 

11.1  Der Empfänger der Ware ist als Eigentümer für alle rechtlichen Belange der Verpackungen verantwortlich.

 

 

12.    ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

 

12.1  Der Erfüllungsort des vorliegenden Vertrages befindet sich am Sitz von Masterpack. Der vorliegende Vertrag untersteht, auch bei

Auslandsgeschäften, österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung und/oder der Auslegung dieses Vertrages ergeben, wählen die Parteien, auch bei Auslandsgeschäften, Feldkirch als Gerichtsstand und anerkennen die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte an diesem Ort. Masterpack ist jedoch berechtigt, am Wohnort resp. Sitz des Auftraggebers oder am Ort seiner Zweigniederlassung zu klagen.

 

 

 

 

November 2021

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Masterpack Packaging Solutions GmbH

Kalkofenweg 5 | A-6840 Götzis |
+43 5523 216 90
| office@masterpack.cc

Firmenbuchnummer: FN 568231 i

 

 

1.      GELTUNGSBEREICH


1.1    Die Masterpack Packaging Solutions GmbH (im Folgenden „Masterpack“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Masterpack und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

1.2    Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Masterpack sie schriftlich bestätigt.

 

1.3    Die Angebote der Masterpack sind freibleibend und unverbindlich.

 

1.4    Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

 

 

 

2.      PREISANGEBOTE

 

2.1    Die im Angebot der Masterpack genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Diese werden als Fixpreise vereinbart, soweit nicht wesentliche Änderungen der Auftragsdaten eintreten.

 

2.2    Alle Preisangebote und bestätigen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer. Die Preise der Masterpack gelten ab Werk.

 

2.3    Nicht verbindlich sind die Preise der Auftragsbestätigung im Falle bei Änderungen der Rohstoffpreise, Lohn- oder Betriebskosten, behördlich genehmigte Preisänderungen und somit für alle im Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht durchgeführten Lieferungen neu festzusetzen. Lieferungen an den definierten Empfangsort basieren auf der kostengünstigsten Versandmöglichkeit. Die Preise gelten nur bei Abnahme der bestellten Ware in einem Posten. Wird diese zum vereinbarten Termin nicht abgenommen, so ist die Masterpack berechtigt, zu fakturieren und die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern. Bei erschwerter Zufahrt, verzögerter Annahme durch den Auftraggeber oder einer speziellen Versandvorschrift des Kunden gehen daraus resultierte Mehrkosten zu Lasten des Käufers. Paletten oder sonstige Transporthilfsmittel werden ausgetauscht oder zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

 

2.4    Generell gelten Preisangebote als unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird.

 

2.5    Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber (z. B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als solche nachträglichen Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die wegen geringfügiger Abweichung von der vereinbarten Vorlage verlangt werden. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

 

2.6    Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Gut zum Druck oder Probemuster werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle Sonderwünsche, wie z. B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum der Masterpack und gehen erst mit Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über. Diese werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.

 

 

 

3.      ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

3.1    Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer und allfällige Versandkosten) ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 6%-Punkten über dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Es werden nur Zahlungen anerkannt, die an die jeweils angeführte Zahlstelle geleitet werden.

 

3.2    Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

 

 

 

4.      ZAHLUNGSVERZUG

 

4.1    Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht Masterpack das Recht zu, die Sicherstellung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Weiters hat Masterpack das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware vor Zahlungseingang zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen Masterpack auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

 

 

5.      LIEFERZEIT

 

5.1    Wir sind stets bemüht die Lieferzeiten so kurz wie möglich zu halten. Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine. Angegebene Liefertermine beginnen erst nach Auftragsklarheit und nach Freigabe aller Probemuster oder Korrekturabzügen (Gut zum Druck) durch den Auftraggeber. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Korrekturabzügen, Andrucken oder Probemustern durch den Auftraggeber wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen. Der Korrekturabzug oder das Probemuster muss vom Auftraggeber bestätigt werden. Bei Änderungen des Auftragsinhalts beginnt die Lieferfrist neu zu laufen.

 

5.2    Ereignisse höherer Gewalt verlängert die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und unvorhersehbaren Liefererschwernissen. Masterpack wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich benachrichtigen.

 

 

 

6.      MASSE / TOLERANZEN / ABWEICHUNGEN

 

6.1    Bei allen Verpackungen aus Wellpappe und Kartonagen gilt, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde, die Innendimensionen (in der Reihenfolge: Länge x Breite x Höhe). Bei Wellpappe Tafelmaterial bezieht sich das erste Maß jeweils auf den Wellenlauf. Die Maße werden in Millimetern festgelegt. Geringfügige Abweichungen in den Abmessungen, die durch die Eigenart des Materials und dessen Vereinbarung eintreten, können nicht zum Anlass einer Beanstandung gemacht werden. 

 

6.2    Für geringe Abweichungen in Farbe und Beschaffenheit der Ware, in Klebung, Heftung, Druck sowie für branchenübliche Gewichtsunterschiede bis zu 5% nach oben und unten wird keine Haftung übernommen. Für Abweichungen, die auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Für die Beurteilung von Mängeln kommst es dabei nicht auf die einzelnen Stücke, Rollen, Rollenteile, Bogen, Pakete oder Ballen an, maßgebend ist vielmehr der Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, auch wenn sich die Mängelrüge auf Abweichungen im Maß, im Gewicht oder in der Menge bezieht.


Wir behalten uns ferner nachstehende Mehr- oder Minderlieferungen vor:

bis zu 500 Stück 50%
bis zu 3.000 Stück 25%
über 3.000 Stück 15%

 

Der vom Auftraggeber unterschriebene Korrekturabzug (Gut zum Druck) oder Probemuster ist verbindlich. Die branchenüblichen Toleranzen für Masse, Farbe, Ausführung und Material bleiben ausdrücklich vorbehalten. Je nach Produkt können die Mengenabweichungen von der Auftragsmenge zur Liefermenge stark variieren. Bei Kleinmengen kann dies bis zu 50% betragen.
 
Wir behalten uns ferner nachstehende Mehr- oder Minderlieferungen vor:

bis zu 10.000 Stück 50%
bis zu 30.000 Stück 25%
über 30.000 Stück 15%

 

Dem Käufer wird die tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung gestellt.
Für geringfügige Zählfehler und Sortiermängel haften wir nicht.
 
 

 

7.      MÄNGELRÜGE

 

7.1    Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort vom Käufer zu untersuchen. Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind binnen 5 Werktagen nach Eintreffen am Bestimmungsort dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten, nach erlangen der Ware geltend gemacht werden. Bei mangelhafter Lieferung hat Masterpack wahlweise das Recht, eine Reduktion des Kaufpreises, die Lieferung einer mangelfreien Ware oder den Rücktritt vom Vertrag zu wählen.

 

 

 

8.      PRODUKTHAFTUNG

 

8.1    Eine Ersatzpflicht für Schäden beim Käufer oder Dritten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung ist Dritten zu überbinden. Vom Auftraggeber sind vor allem auch im Sinne des Produkthaftungsgesetzes bei der Lagerung, Behandlung und Anwendung (Umgebungstemperatur, Feuchtigkeit, Nässe) der von Masterpack gelieferten Ware deren spezifische Eigenschaften zu berücksichtigen. Direkte und indirekte Schäden aufgrund eines fehlerhaften Produktes werden ausdrücklich wegbedungen und können vom Auftraggeber nicht geltend gemacht werden.

 

 

 

9.      URHEBERRECHT / PATENT- UND MUSTERRECHTLICHE HAFTUNG

 

9.1    Der Auftraggeber ist verpflichtet, Masterpack gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.

 

9.2    Skizzen, Werkzeuge, Schablonen, Klischees, Stanzplatten und dergleichen bleiben trotz anteiliger gesonderter Verrechnung im Eigentum von Masterpack.

 

9.3    Befreiung von der Lieferpflicht und Lieferverzug. Die Verpflichtung zur Lieferung sowie zur Erhaltung der Lieferfrist wird durch alle außergewöhnlichen und von Masterpack nicht zu vertretenden Umstände, die eine erhebliche Betriebsstörung verursacht oder die Absendung der Ware unmöglich gemacht haben, aufgehoben. Bereits erzeugte Waren kann Masterpack bei Unmöglichkeit der Absendung oder Nichtlieferung wegen Zahlungsverzuges auf Rechnung und Gefahr des Käufers einlagern. Die Ware wird in diesem Fall dem Auftraggeber als geliefert in Rechnung gestellt und wird zur Zahlung fällig. Ist Masterpack mit der Lieferung in Verzug, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

 

 

 

10.    EIGENTUMSVORBEHALT

 

10.1  Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung Eigentum der Masterpack.

 


 

11.    VERPACKUNGSVERORDNUNG / ENTPFLICHTUNG

 

11.1  Der Empfänger der Ware ist als Eigentümer für alle rechtlichen Belange der Verpackungen verantwortlich.

 

 

12.    ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

 

12.1  Der Erfüllungsort des vorliegenden Vertrages befindet sich am Sitz von Masterpack. Der vorliegende Vertrag untersteht, auch bei Auslandsgeschäften, österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung und/oder der Auslegung dieses Vertrages ergeben, wählen die Parteien, auch bei Auslandsgeschäften, Feldkirch als Gerichtsstand und anerkennen die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte an diesem Ort. Masterpack ist jedoch berechtigt, am Wohnort resp. Sitz des Auftraggebers oder am Ort seiner Zweigniederlassung zu klagen.

 

 

 

 

November 2021

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Masterpack Packaging Solutions GmbH

Kalkofenweg 5 | A-6840 Götzis | +43 5523 216 90 | office@masterpack.cc

Firmenbuchnummer: FN 568231 i

 

 

1.      GELTUNGSBEREICH

1.1    Die Masterpack Packaging Solutions GmbH (im Folgenden „Masterpack“) erbringt ihre Leistungen

ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Masterpack und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

1.2    Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Masterpack sie

schriftlich bestätigt.

 

1.3    Die Angebote der Masterpack sind freibleibend und unverbindlich.

 

1.4    Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen

Gründen nicht wirksam sein sollten.

 

 

 

2.      PREISANGEBOTE

 

2.1    Die im Angebot der Masterpack genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der

Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Diese werden als Fixpreise vereinbart, soweit nicht wesentliche Änderungen der Auftragsdaten eintreten.

 

2.2    Alle Preisangebote und bestätigen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer. Die

Preise der Masterpack gelten ab Werk.

 

2.3    Nicht verbindlich sind die Preise der Auftragsbestätigung im Falle bei Änderungen der Rohstoffpreise,

Lohn- oder Betriebskosten, behördlich genehmigte Preisänderungen und somit für alle im Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht durchgeführten Lieferungen neu festzusetzen. Lieferungen an den definierten Empfangsort basieren auf der kostengünstigsten Versandmöglichkeit. Die Preise gelten nur bei Abnahme der bestellten Ware in einem Posten. Wird diese zum vereinbarten Termin nicht abgenommen, so ist die Masterpack berechtigt, zu fakturieren und die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern. Bei erschwerter Zufahrt, verzögerter Annahme durch den Auftraggeber oder einer speziellen Versandvorschrift des Kunden gehen daraus resultierte Mehrkosten zu Lasten des Käufers. Paletten oder sonstige Transporthilfsmittel werden ausgetauscht oder zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

 

2.4    Generell gelten Preisangebote als unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart

wird.

 

2.5    Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber (z. B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und

Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als solche nachträglichen Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die wegen geringfügiger Abweichung von der vereinbarten Vorlage verlangt werden. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

 

2.6    Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Gut zum Druck oder Probemuster werden

grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle Sonderwünsche, wie z. B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum der Masterpack und gehen erst mit Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über. Diese werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.

 

 

 

3.      ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

3.1    Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer und allfällige Versandkosten) ist innerhalb von 30

Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 6%-Punkten über dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Es werden nur Zahlungen anerkannt, die an die jeweils angeführte Zahlstelle geleitet werden.

 

3.2    Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des

Rechnungsbetrages.

 

 

 

4.      ZAHLUNGSVERZUG

 

4.1    Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt

oder ist er in Zahlungsverzug, so steht Masterpack das Recht zu, die Sicherstellung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Weiters hat Masterpack das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware vor Zahlungseingang zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen Masterpack auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

 

 

5.      LIEFERZEIT

 

5.1    Wir sind stets bemüht die Lieferzeiten so kurz wie möglich zu halten. Vereinbarte Lieferzeiten sind

grundsätzlich nur Zirkatermine. Angegebene Liefertermine beginnen erst nach Auftragsklarheit und nach Freigabe aller Probemuster oder Korrekturabzügen (Gut zum Druck) durch den Auftraggeber. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Korrekturabzügen, Andrucken oder Probemustern durch den Auftraggeber wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen. Der Korrekturabzug oder das Probemuster muss vom Auftraggeber bestätigt werden. Bei Änderungen des Auftragsinhalts beginnt die Lieferfrist neu zu laufen.

 

5.2    Ereignisse höherer Gewalt verlängert die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen

Eingriffen, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und unvorhersehbaren Liefererschwernissen. Masterpack wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich benachrichtigen.

 

 

 

6.      MASSE / TOLERANZEN / ABWEICHUNGEN

 

6.1    Bei allen Verpackungen aus Wellpappe und Kartonagen gilt, wenn nicht etwas anderes vereinbart

wurde, die Innendimensionen (in der Reihenfolge: Länge x Breite x Höhe). Bei Wellpappe Tafelmaterial bezieht sich das erste Maß jeweils auf den Wellenlauf. Die Maße werden in Millimetern festgelegt. Geringfügige Abweichungen in den Abmessungen, die durch die Eigenart des Materials und dessen Vereinbarung eintreten, können nicht zum Anlass einer Beanstandung gemacht werden. 

 

6.2    Für geringe Abweichungen in Farbe und Beschaffenheit der Ware, in Klebung, Heftung, Druck sowie für

branchenübliche Gewichtsunterschiede bis zu 5% nach oben und unten wird keine Haftung übernommen. Für Abweichungen, die auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Für die Beurteilung von Mängeln kommst es dabei nicht auf die einzelnen Stücke, Rollen, Rollenteile, Bogen, Pakete oder Ballen an, maßgebend ist vielmehr der Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, auch wenn sich die Mängelrüge auf Abweichungen im Maß, im Gewicht oder in der Menge bezieht.

Wir behalten uns ferner nachstehende Mehr- oder Minderlieferungen vor:

bis zu 500 Stück 50%
bis zu 3.000 Stück 25%
über 3.000 Stück 15%

 

Der vom Auftraggeber unterschriebene Korrekturabzug (Gut zum Druck) oder Probemuster ist verbindlich. Die branchenüblichen Toleranzen für Masse, Farbe, Ausführung und Material bleiben ausdrücklich vorbehalten. Je nach Produkt können die Mengenabweichungen von der Auftragsmenge zur Liefermenge stark variieren. Bei Kleinmengen kann dies bis zu 50% betragen.
 
Wir behalten uns ferner nachstehende Mehr- oder Minderlieferungen vor:

bis zu 10.000 Stück 50%
bis zu 30.000 Stück 25%
über 30.000 Stück 15%

 

Dem Käufer wird die tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung gestellt.
Für geringfügige Zählfehler und Sortiermängel haften wir nicht.
 
 

 

7.      MÄNGELRÜGE

 

7.1    Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort vom Käufer zu untersuchen.

Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind binnen 5 Werktagen nach Eintreffen am Bestimmungsort dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten, nach erlangen der Ware geltend gemacht werden. Bei mangelhafter Lieferung hat Masterpack wahlweise das Recht, eine Reduktion des Kaufpreises, die Lieferung einer mangelfreien Ware oder den Rücktritt vom Vertrag zu wählen.

 

 

 

8.      PRODUKTHAFTUNG

 

8.1    Eine Ersatzpflicht für Schäden beim Käufer oder Dritten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die

Haftungsbeschränkung ist Dritten zu überbinden. Vom Auftraggeber sind vor allem auch im Sinne des Produkthaftungsgesetzes bei der Lagerung, Behandlung und Anwendung (Umgebungstemperatur, Feuchtigkeit, Nässe) der von Masterpack gelieferten Ware deren spezifische Eigenschaften zu berücksichtigen. Direkte und indirekte Schäden aufgrund eines fehlerhaften Produktes werden ausdrücklich wegbedungen und können vom Auftraggeber nicht geltend gemacht werden.

 

 

 

9.      URHEBERRECHT / PATENT- UND MUSTERRECHTLICHE HAFTUNG

 

9.1    Der Auftraggeber ist verpflichtet, Masterpack gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen

aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.

 

9.2    Skizzen, Werkzeuge, Schablonen, Klischees, Stanzplatten und dergleichen bleiben trotz anteiliger

gesonderter Verrechnung im Eigentum von Masterpack.

 

9.3    Befreiung von der Lieferpflicht und Lieferverzug. Die Verpflichtung zur Lieferung sowie zur Erhaltung

der Lieferfrist wird durch alle außergewöhnlichen und von Masterpack nicht zu vertretenden Umstände, die eine erhebliche Betriebsstörung verursacht oder die Absendung der Ware unmöglich gemacht haben, aufgehoben.
Bereits erzeugte Waren kann Masterpack bei Unmöglichkeit der Absendung oder Nichtlieferung wegen Zahlungsverzuges auf Rechnung und Gefahr des Käufers einlagern. Die Ware wird in diesem Fall dem Auftraggeber als geliefert in Rechnung gestellt und wird zur Zahlung fällig. Ist Masterpack mit der Lieferung in Verzug, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

 

 

 

10.    EIGENTUMSVORBEHALT

 

10.1  Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung Eigentum der Masterpack.

 

 

11.    VERPACKUNGSVERORDNUNG / ENTPFLICHTUNG

 

11.1  Der Empfänger der Ware ist als Eigentümer für alle rechtlichen Belange der Verpackungen

verantwortlich.

 

 

12.    ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

 

12.1  Der Erfüllungsort des vorliegenden Vertrages befindet sich am Sitz von Masterpack. Der vorliegende

Vertrag untersteht, auch bei Auslandsgeschäften, österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung und/oder der Auslegung dieses Vertrages ergeben, wählen die Parteien, auch bei Auslandsgeschäften, Feldkirch als Gerichtsstand und anerkennen die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte an diesem Ort. Masterpack ist jedoch berechtigt, am Wohnort resp. Sitz des Auftraggebers oder am Ort seiner Zweigniederlassung zu klagen.

 

 

 

 

November 2021

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